Gesellenstück 01Im Rahmen der Lehrabschlussprüfung/ Gesellenprüfung muss jeder Schüler eine praktische Arbeit (das Gesellenstück) vor einer Prüfungskommission fertigen.
Der Umfang der Arbeit richtet sich nach der persönlichen Reife und dem Wissensstand des Kandidaten.
Die Arbeit wird innerhalb der vorgegebenen Prüfungszeit den anwesenden Kommissionsmitgliedern vorgeführt.
Neben handwerklichen Fähigkeiten, Beherrschung der geltenden Sicherheitsvorschriften und dem nötigen Fachwissen ist auch gestalterisches Talent gefragt.

Gesellenstück 02